AGB

1. Allgemeines
2. Preise
3. Lieferzeit und Lieferverzug
4. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5. Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden
6. Einlagerung
7. Regelung für Mietverträge
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN “MTD MESSEBAU, INH. TRIVKA DAVIDOVIC” (PDF)

1. ALLGEMEINES
1.1 Allen Rechtsgeschäften und Angaben liegen nur unsere nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen zugrunde, die ebenso für alle sonstigen zukünftigen Rechtsgeschäfte von Geltung sind. In den Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen fallen sowohl Systemstände als auch individuell in Auftrag gegebene Stände.
1.2 Die Messestände sowie alle ausgehändigten Teile werden in der Regel nur mietweise zur Verfügung gestellt.
1.3 Die Angebote, die der Kunde von uns erhält, sind lediglich als Vertragsanbahnung zu sehen und daher unverbindlich.

2. PREISE
2.1 Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.
2.2 Alle Kosten und Gebühren, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden, sind im Preis nicht enthalten.
2.3 Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material oder die Lohn‐ und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5% verändert haben. Der Vertragsteil, der die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen.
2.4 In Bezug auf Systemstände werden Planänderungen nach der fünften Änderung mit einer Pauschale von EUR 25,00 zzgl. MwSt je Änderung in Rechnung gestellt. Ab dem Aufbaubeginn werden Änderungen am Standlayout bei Systemständen nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz 75,00 € zzgl. Material zzgl. MwSt) ausgeführt.
2.5 Ab dem Aufbaubeginn von individuell angefertigten Ständen sind Änderungen nicht mehr möglich und durchführbar.

3. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
3.1 Die Einhaltung der Liefer‐ und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Mit Eingang einer schriftlichen Erklärung des Kunden für die Bestellung eines Standdesigns/Stand verpflichtet sich der Kunde, eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises des Erstangebotes zu zahlen. Diese Anzahlung wird mit Vertragsende vom Gesamtpreis abgezogen. Eine zweite Anzahlung von 60% ist vom Kunden 1 Monat vor Aufbaubeginn des Standes zu entrichten. Falls der Kunde 1 Monat vor Aufbaubeginn des Standes vom Vertrag zurücktreten sollte, wird von erste Anzahlung 50% vom Auftragnehmer beibehalten. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens des Kunden während des Standaufbaus oder kurz vor Aufbaubeginn, behalten wir uns das Recht vor, 30% von der gesamten Anzahlung als Schadenersatz zu behalten. Die restlichen 10% des Gesamtauftrages sind fällig zum Zeitpunkt der Standabnahme.
4.3 Kunden aus dem Ausland sind verpflichtet, die vollständige Rechnung im Vorfeld zu bezahlen (jedoch spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn).
4.4 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur Einlösung des Wechsels bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.
4.5 Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotz Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen.
4.6 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere wegen Verzögerung der Leistung, bleibt hiervon unberührt.
4.7 An Kaufgegenständen geht das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

5. SICHERHEITSVORKEHRUNGEN/VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Daher empfehlen wir die Bestellung einer Standbewachung. Zusätzlich raten wir unseren Kunden, alle Mietsachen sowie Austellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. EUR 500,00 je qm – Standbau). Wir haften nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände.
5.2 Wir haften nicht für die Verletzung der Schutzrechte Dritter.

6. EINLAGERUNG
6.1 Wir sind bereit, Ihr eigenes Equipment gegen Rechnung bei uns zu lagern.

7. REGELUNG FÜR MIETVERTRÄGE
7.1 Die Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen und eine Untervermietung kann nur mit unserem ausdrücklichem Einvernehmen durchgeführt werden.
7.2 Die Abnahme der Mietgegenstände durch den Kunden werden protokolliert und vom Kunden persönlich geprüft. Durch die anschließende Unterzeichnung des Protokolls durch den Kunden verpflichtet sich dieser, den restlichen offenen Betrag zu bezahlen.
7.3 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Es wird daher dringend empfohlen, alle Mietgegenstände ausreichend zu versichern. Beschädigte Systemwände werden zum Stückpreis von EUR 50,00 zzgl. MwSt in Rechnung gestellt.
7.4 Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der §§1,2,5, und / oder HGB ist.